Wohlfahrtswerk für Baden Württemberg

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Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)/Bundesfreiwilligendienst (BFD)

  • In den Freiwilligendiensten engagieren sich Menschen in gemeinwohlorientierten Einrichtungen.
  • Sie können Fachliches und Praktisches Lernen, Ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen erweitern, Gemeinschaft erleben und unsere Gesellschaft aktiv mit gestalten.
  • Das FSJ kann man ab ca. 16 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres machen, beim BFD gibt es keine Altersgrenze nach oben
  • Beide Dienste können bis maximal 18 Monate gemacht werden

Freiwilligendienst-Richtungen beim Wohlfahrtswerk:

  • Menschen mit Behinderungen
  • Kinder und Jugendliche
  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Altenhilfe
  • Bildung und Kultur
  • Psychiatrische Facheinrichtungen
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Wohlfahrtswerk für Baden Württemberg

Viktoria Hofmann
Regionalleitung

Kapellenweg 2b
78315 Radolfzell

  • +49 7732 95981110

  • viktoria.hofmann@wohlfahrtswerk.de

  • www.wohlfahrtswerk.de