INFOSTAND: Wohlfahrtswerk

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Wohlfahrtswerk

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)/Bundesfreiwilligendienst (BFD)

  • In den Freiwilligendiensten engagieren sich Menschen in gemeinwohlorientierten Einrichtungen.
  • Sie können Fachliches und Praktisches Lernen, Ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen erweitern, Gemeinschaft erleben und unsere Gesellschaft aktiv mit gestalten.
  • Das FSJ kann man ab ca. 16 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres machen, beim BFD gibt es keine Altersgrenze nach oben
  • Beide Dienste können bis maximal 18 Monate gemacht werden

Bereiche, in denen ein Freiwilligendienst beim Wohlfahrtswerk möglich ist:

  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Einrichtungen der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Psychiatrische Facheinrichtungen
  • Einrichtungen der Altenhilfe
  • Einrichtungen der Bildung und Kultur
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Wohlfahrtswerk

Viktoria Hofmann

Regionalleitung FSJ/BFD

Kapellenweg 2b
78315 Radolfzell

  • 07732 95981 110

  • Viktoria.Hofmann@wohlfahrtswerk.de

  • https://www.wohlfahrtswerk.de/fsj-bfd/

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