Wohlfahrtswerk für Baden Württemberg
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)/Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- In den Freiwilligendiensten engagieren sich Menschen in gemeinwohlorientierten Einrichtungen.
- Sie können Fachliches und Praktisches Lernen, Ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen erweitern, Gemeinschaft erleben und unsere Gesellschaft aktiv mit gestalten.
- Das FSJ kann man ab ca. 16 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres machen, beim BFD gibt es keine Altersgrenze nach oben
- Beide Dienste können bis maximal 18 Monate gemacht werden
Freiwilligendienst-Richtungen beim Wohlfahrtswerk:
- Menschen mit Behinderungen
- Kinder und Jugendliche
- Gesundheits- und Krankenpflege
- Altenhilfe
- Bildung und Kultur
- Psychiatrische Facheinrichtungen